EZB designt neue Schreibweise: €STR statt ESTER

Die EZB gab kürzlich bekannt, dass sie ihren neuen Tagesgeldzinssatz ab sofort mit €STR bezeichnen wird. Bisher war der Zinssatz als ESTER bekannt. Der €STR soll erstmals am 2. Oktober 2019 veröffentlicht werden und spiegelt dann die Handelsaktivitäten vom Vortag wider. Bisher ermittelt die EZB auf Basis der für den €STR vorgesehenen Methodik bereits den sogenannten Pre-€STR, dessen Daten jedoch nur mit einem Zeitverzug von mehreren Wochen veröffentlicht werden.

Risk-Free-Rate-Arbeitsgruppe empfiehlt Reform des Eonia

Zudem empfiehlt die Risk-Free-Rate-Arbeitsgruppe (die auch von der EZB organisatorisch unterstützt wird) nunmehr dem EMMI – European Money Markets Institute -, dem Administrator des EONIA, den EONIAzu reformieren. Bisher hatte das EMMI verlautbaren lassen, dass es den EONIA als nicht reformierbar ansieht. Der EONIA soll nach den Vorstellungen der Arbeitsgruppe auf dem €STR plus einem festen Spread berechnet werden.

Für die Spread-Berechnung schlägt die Arbeitsgruppe vor, die Daten des Pre-€STR und des EONIA der letzten 12 Monate in Betracht zu ziehen, wobei die Durchschnittsberechnung auf geglätteten Daten beruhen soll, indem die oberen bzw. unteren 15 % der Bandbreite ausgeschlossen werden. Bemerkenswert ist, dass die Glättung keine wesentliche Auswirkung auf den Mittelwert hat, da die ungeglättete Bandbreite in den letzten 12 Monaten der Datenhistorie nur zwischen 6,4 Bps. und 11,3 Bps. mit einem Mittelwert von ebenfalls 8,7 Bps. lag.

Auch über die gesamte bisher veröffentlichte Datenhistorie (bis März 2017) hätte sich auf geglätteter Basis ein nur unwesentlich höherer Spread-Mittelwert von 8,9 Bps. eingestellt. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die Tagesgeldsätze sehr hoch mit dem Einlagenzinssatz der EZB korrelieren und dieser seit 16. März 2016 stabil bei -0,4 % ist, während die längerfristigen Geldmarktsätze in den letzten Monaten einen leichten Anstieg zu verzeichnen hatten. Deshalb blieben der Pre-€STR und der EONIA fast konstant. Der Spread kann sich daher – abhängig von veränderten Rahmenbedingungen – in den nächsten Monaten noch verändern.

Die Risk-Free-Rate-Arbeitsgruppe empfiehlt dem EMMI zudem, möglichst vor dem 1. Januar 2020 die Methodik zur Berechnung des EONIA umzustellen und diesen möglichst noch bis Ende 2021 zu veröffentlichen, um die Umstellung der Marktteilnehmer auf die neue Berechnungsweise zu erleichtern. Der Spread würde zum ersten Tag der Veröffentlichung des reformierten EONIA von der EZB berechnet und für die Restlaufzeit des EONIA konstant gelassen werden. Zur Vermeidung von Arbitragemöglichkeiten soll dies auch der erste Tag der Veröffentlichung des €STR (2. Oktober 2019) sein.

Bei einer Reform des EONIA nach den Vorstellungen der Arbeitsgruppe würde nunmehr auch der EONIA am Veröffentlichungstag die Marktverhältnisse vom Vortag repräsentieren (t+1). Das würde bedeuten, dass die IT-Systeme der Marktteilnehmer ab Oktober 2019 auch bei Beibehaltung des EONIA in der Lage sein müssen, die t+1-Methodik abzubilden. Konsequenterweise würde für Dienstag, den 1. Oktober 2019 kein EONIA veröffentlicht werden (da dieser unter der t+1-Methodik mit der Veröffentlichung des reformierten EONIA am 2. Oktober inkonsistent sein würde).

EMMI – European Money Markets Institute veröffentlicht neues Konsultationspapier zur EONIA -Reform

Das EMMI – European Money Markets Institute – hat daraufhin am 20.03.2019 ein neues Konsultationspapier veröffentlicht, um den Marktteilnehmenden bis zum 15. April 2019 die Möglichkeit zu geben, eventuelle Bedenken gegen das von der Risk-Free-Rate-Arbeitsgruppe empfohlene Vorgehen zu äußern. Das EMMI – European Money Markets Institute – ist der Meinung, dass das von der Arbeitsgruppe vorgeschlagene Vorgehen geeignet ist, den EONIA zu reformieren. Es schlägt vor, den reformierten EONIA letztmalig am 3. Januar 2022 zu veröffentlichen. Bis dahin müssen die Marktteilnehmer endgültig ihre bestehenden, auf den EONIA referenzierenden Verträge anpassen.

Haben Sie Fragen zur Reform der Referenzzinssätze und den aktuellen Entwicklungen? Sprechen Sie und an. Wir unterstützen Sie gern.

 

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Karel Teich
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