Als Critical Benchmark Administrator hat EMMI strenge Governance- und Kontrollregelungen definiert und implementiert, um die Integrität und Zuverlässigkeit des EURIBOR sicherzustellen. Diesbezüglich hat das EMMI einen Governance-Rahmen, in dem die Anforderungen und Grundsätze für die Bereitstellung der EURIBOR-Benchmark nach der Hybridmethode festgelegt sind, verabschiedet.
Darauf aufbauend hat das Institut am 17. Juli 2019 ein sog. „Euribor Benchmark Statement“ veröffentlicht, welches – neben allgemeinen Informationen – Angaben zu den folgenden Bereichen enthält:
Damit hat die EMMI eine weitere Hürde für die benchmarkverordnungskonforme Umstellung des Euribors genommen. Die materiellen Defizite des Euribors, wie die Abhängigkeit von einem relativ kleinen Banken-Panel und deren interne Modelle bleiben jedoch weiterhin immanent.
Der Abschluss von Neuverträgen oder Anpassung von bestehenden Verträgen, die einen direkten oder indirekten Bezug auf den Euribor haben, ist weiterhin möglich. Es ist jedoch bereits jetzt ratsam, eine robuste Rückfallposition für eine Einstellung des Euribors aufzunehmen und die Gefahr einer möglichen Einstellung des Euribors während der Vertragslaufzeit im Blick zu behalten und sich entsprechend darauf vorzubereiten.
Hierbei können wir Sie auch bei der Anpassung der Dokumentation auch für bestehende Bewertungseinheiten unterstützen.