Euribor, Libor, Eonia: EU einigt sich auf Fristverlängerung zur Umsetzung der Benchmarkreform / Euriborreform

Die EU-Kommission gab am 25. Februar 2019 bekannt, dass sich das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten grundsätzlich über eine Ausweitung der in der Benchmark-Verordnung festgelegten Übergangsfrist um weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2021 geeinigt haben. Die Einigung muss allerdings noch von dem EU-Parlament und der Kommission formalisiert werden. Die Verlängerung war allgemein erwartet und von den meisten Stakeholdern auch befürwortet worden.

Die Verlängerung der Übergangsfrist gibt den Benchmark-Anbietern mehr Zeit, kritische Referenzzinssätze wie den EURIBOR oder den EONIA entweder richtlinienkonform zu reformieren oder zu ersetzen. Marktteilnehmende sollten die Zeit nutzen, die Vertragsdokumente entsprechend anzupassen. Da eine weitere Verlängerung eher unwahrscheinlich sein wird, sollte die Zeit nunmehr genutzt werden.

Mehr zu den möglichen Auswirkungen der Benchmarkreform / EU Benchmark Regulation lesen Sie hier: Benchmarkreform – Ausblick

 

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Karel Teich
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